Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, müssen grundsätzlich vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. (28.12.2016)
Kommt es bei einem Arbeitnehmer zu einer gerichtlichen Lohnpfändung, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Existenzminimum zu ermitteln. (23.03.2011)
Anzeigepflicht EORI-Nummer Motivation Hausangestelltengesetz Verlustausgleich Barzahlung Strafverfahren Waren Belegerteilungspflicht elektronische Rechnung Sonderzahlung Exportunternehmen Urlaubskrankenschein Veräußerung Scheinunternehmen abzugsfähig Zeitmanagement Regelbedarfssätze Teilzeit Preisverhandlungen Existenzminimum Dienstgeber Zinsschranke Alleinverdienerabsetzbetrag Umsatzvorsteueranmeldung Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
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