Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, müssen grundsätzlich vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. (28.12.2016)
Kommt es bei einem Arbeitnehmer zu einer gerichtlichen Lohnpfändung, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Existenzminimum zu ermitteln. (23.03.2011)
Endabrechnung Geschäftsessen Steuerpflicht Gutschein-Richtlinie geringfügige Beschäftigung Bilanzberichtigung Kilometergeld Durchschnittsatz Glücksspielabgabe Stille Reserven Krankengeld Zufluss-Abfluss-Prinzip Entscheidungskriterium Konto Jahreslohnzettel Arbeitszimmer Mehrfachversicherung Neugründungsförderungsgesetz Auszahlung Gehaltsvorschuss Hausgehilfengesetz Phishing Maßnahme Mindeststeuer Schadenersatz Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
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