Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2020 in elektronischer Form bis Ende Februar 2021 an das Finanzamt melden. (29.01.2021)
Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden: Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2019 in elektronischer Form bis Ende Februar 2020 an das Finanzamt melden. (24.01.2020)
Was ist bis Ende Februar zusätzlich zu melden? (29.01.2019)
Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden. (29.01.2018)
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen, die Unternehmer zu machen haben. (28.12.2016)
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