Welche Größenklassen gelten seit Jahresbeginn für Kapitalgesellschaften?
Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große ...
Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große ...
Nach der Neuregelung werden die Einkünfte auch der leistungserbringenden natürlichen ...
Die österreichischen Kreditinstitute müssen die Daten für diesen Informationsaustausch ...
Die Prämie wurde auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Ausgaben) erhöht (bisher 10 %).
Sie haben fünf Jahre lang Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen.
Alle Unternehmer, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, können den ...
Zu Jahresbeginn sind zwei Änderungen für Leistungen im Baugewerbe in Kraft getreten.
Nach dem Abgabenänderungsgesetz 2015 dürfen die Einkünfte aus bestimmten, höchstpersönlichen Tätigkeiten nur der Person zugerechnet werden, die diese Leistung auch erbringt und nicht über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft abgerechnet werden.
Nach der Neuregelung werden die Einkünfte auch der leistungserbringenden natürlichen Person zugerechnet, wenn die „zwischengeschaltete“ Kapitalgesellschaft formal der Vertragspartner des Empfängers der Leistung ist.
Eine Zurechnung an die leistungserbringende Person erfolgt, wenn die Körperschaft
Ein eigenständiger Betrieb, der sich von der Leistung der natürlichen Person abhebt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Betrieb Mitarbeiter beschäftigt. Diese Mitarbeiter dürfen aber nicht nur bloße Hilfstätigkeiten ausüben, wie z. B. ein Sekretariat.
Diese höchstpersönlichen Tätigkeiten sind im Gesetz (taxativ) aufgezählt:
Beispiel: Ein Schriftsteller gründet eine GmbH und verrechnet die schriftstellerischen Leistungen aus der GmbH. Treffen oben angeführte Voraussetzungen zu, dann werden diese Leistungen nicht der GmbH, sondern dem Schriftsteller persönlich zugerechnet. Dies kann wesentliche Unterschiede bei der Abgabenbelastung zur Folge haben.
Stand: 27. Jänner 2016
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