Durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) wurde ab 1.7.2021 der Erwerb von bestimmten Neuwagen teurer. (27.11.2021)
Im Folgenden einige der wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzesänderung. (27.04.2021)
Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten zu versteuern. (19.12.2019)
Der Bundesminister für Finanzen hat die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert. (26.11.2019)
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge lenken, die in Österreich zugelassen sind. (24.05.2016)
Beim Kauf eines Pkw's besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. (27.03.2015)
Seit 1.3.2014 wird die NoVA beim Kauf eines neuen Autos ausschließlich nach dem Kohlendioxid-Ausstoß berechnet. (25.04.2014)
NoVA nicht mehr Teil der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage. (28.01.2011)
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