Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2021
Mit welchen Tipps Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung Steuern sparen können zeigt Ihnen ...
Mit welchen Tipps Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung Steuern sparen können zeigt Ihnen ...
Sind Fahrtkosten dem Grund nach als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, so gilt dies ...
Im folgenden Artikel erfahren Sie, wo Webseminare der Umsatzsteuer unterliegen.
Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag ...
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per ...
Im Februar sind für Unternehmer einige zusätzliche Meldefristen und Besonderheiten zu ...
In diesem Newsartikel erfahren Sie, wie eine Deckungsbeitragsrechnung Ihnen Auskunft ...
Der Deckungsbeitrag (DB) eines Produktes gibt Auskunft darüber, wieviel dieses Produkt zur Abdeckung der Fixkosten eines Unternehmens beiträgt. Vereinfacht sieht eine Deckungsbeitragsrechnung wie folgt aus:
Umsatzerlöse
- variable Kosten der Produkte/Dienstleistungen
= Deckungsbeitrag
- Fixkosten
= Betriebsergebnis
Der DB ist somit die Differenz aus Umsatzerlösen und variablen Kosten. Variabel sind Kosten dann, wenn sie von der produzierten bzw. abgesetzten Menge der Produkte abhängen. Variabel ist z. B. das Material, das für die Herstellung eines Produktes benötigt wird. Kurbelt man also die verkaufte Menge an, so steigt der Umsatz, aber auch die variablen Kosten (Annahme: die Preise bleiben gleich).
Fix sind Kosten dann, wenn sie in einer bestimmten Periode gleich bleiben und nicht von der abgesetzten Menge abhängig sind, also z. B. die Miete für das Büro.
Wenn Sie nun eine Deckungsbeitragsrechnung nicht nur für das gesamte Unternehmen, sondern je Produkt oder Produktgruppe aufstellen, so kann diese z. B. folgende Fragen beantworten:
Auf welche Produkte/Produktgruppen sollten Sie sich am meisten konzentrieren – wo besteht der größte Deckungsbeitrag? Welche Produkte erzeugen einen negativen Deckungsbeitrag und sind somit unwirtschaftlich?
Stand: 26. Januar 2022
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Vertrieb Zweitberuf Endbesteuerung Abgabe Sanierung Vorsorge Pauschalierungsverordnung Genehmigungsfreistellungsverordnung Investitionsprämie Internet Verzichtserklärung Hilfsfonds Ausland Alkoholsteuer Abschreibung Zeitdieb Lohndumping Steuertipps KMU Aufenthalt Sonderausstattung Homeoffice Telekommunikation Mitarbeiterrabatt Abzug Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: