Was ändert sich ab Juli?
Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli ...
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Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt ...
Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ...
Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe bzw. für das Stipendium!
Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € ...
Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um ...
Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben.
Der Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros häufig nicht genügend ...
Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben. Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwertgesetz, das einen monatlichen Quadratmeterwert festlegt.
Die im Oktober gültigen Richtwerte gelten jeweils für das folgende Jahr. Heuer wurden bereits neue Richtwerte festgesetzt, daher sind folgende Werte für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2015 zu berücksichtigen:
Bundesland | Richtwert 2013 | Richtwert ab 1.1.2015 |
---|---|---|
Burgenland | € 4,70 | € 4,92 |
Kärnten | € 6,03 | € 6,31 |
Niederösterreich | € 5,29 | € 5,53 |
Oberösterreich | € 5,58 | € 5,84 |
Salzburg | € 7,12 | € 7,45 |
Steiermark | € 7,11 | € 7,44 |
Tirol | € 6,29 | € 6,58 |
Vorarlberg | € 7,92 | € 8,28 |
Wien | € 5,16 | € 5,39 |
Stand: 26. Mai 2014
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