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Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt.
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Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt.
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Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.
Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt. Diese sind ab 1.1.2018 für die Sachbezugsbewertung von Dienstwohnungen maßgeblich:
Bundesland | Richtwert neu (ab 1.4.2017) pro m² Nutzfläche | Richtwert alt (1.4.2014 bis 31.03.2017) pro m² Nutzfläche |
Burgenland | € 5,09 | € 4,92 |
Kärnten | € 6,53 | € 6,31 |
Niederösterreich | € 5,72 | € 5,53 |
Oberösterreich | € 6,05 | € 5,84 |
Salzburg | € 7,71 | € 7,45 |
Steiermark | € 7,70 | € 7,44 |
Tirol | € 6,81 | € 6,58 |
Vorarlberg | € 8,57 | € 8,28 |
Wien | € 5,58 | € 5,39 |
Stand: 29. Mai 2017
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