Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen
Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue ...
Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue ...
Förderung von Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern in 2024 und 2025.
Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche ...
Neue Bestimmungen zur Begleitung einer Unternehmensübertragung in der ...
€ 410,00 werden im 3. Quartal 2024 gutgeschrieben.
Das vorsätzliche Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Für langfristiges Wachstum sind Innovationen im Unternehmen wichtig.
Neue Selbständige, die im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 durchgehend in der Krankenversicherung pflichtversichert waren, haben Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2023 die Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.825,00) nicht erreicht.
Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt zum 1.6.2024. Nachträgliche Sachverhaltsänderungen haben keinen Einfluss auf den Anspruch.
Der Energiekostenzuschuss wird in Höhe von € 410,00 im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal 2024 auf dem Beitragskonto der versicherten Person gutgeschrieben. Auch für Selbständige, die aufgrund von Übergangsbestimmungen noch immer im ASVG versichert sind, gibt es einen Zuschuss für 2023 und eine Nachzahlung für 2022.
Stand: 27. Mai 2024
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