Wie erfährt die Finanz von Kapitalabflüssen?
Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen.
Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen.
Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb.
Manager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen ...
Von der Politik werden gelegentlich Vermögenssteuern thematisiert.
Der Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung ...
So sind z. B. Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von Wechsel jedoch explizit ...
Im Geschäftsleben treten, wenn für Geschäfte ein gewisses Vertrauen notwendig ist, oft ...
Manager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen Haftungsfragen konfrontiert.
Sogenannte D&O-Versicherungen (Vermögensschadenversicherungen) versuchen, dieses Haftungsrisiko zu reduzieren. Nur welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich daraus? Laut Rechtsmeinung des BMFs in den Lohnsteuerrichtlinien sind Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften steuerlich wie folgt zu behandeln:
In diesem Fall sind die Prämienzahlungen beim Unternehmen Betriebsausgaben. Beim Manager liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
Hier sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im Versicherungsfall liegen beim Arbeitgeber Einnahmen vor.
Auch hier sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im Versicherungsfall hat der Arbeitnehmer Einnahmen denen die Schadenszahlungen an den Arbeitgeber als Werbungskosten gegenüberstehen (unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze).
Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitnehmer Werbungskosten, keine Einnahmen im Versicherungsfall.
Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis beim Arbeitnehmer.
Stand: 25. April 2018
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Zielkostenmanagement Steuernachzahlung Grenzüberschreitende Dienstleistungen Reklamation Familienbonus Gaststättenpauschalierung Buchführung Halbjahresabschreibung Finanzamtszahlung unabhängige Verwaltungsbehörde Insolvenz Einzelunternehmer Weihnachtsgeschenke Lohnzettel Fahrzeug Selbstständig Richtwertmietzins Zwangsstrafe Sozialversicherungsgesetz Kapitalvermögen Gewinnfreibetrag Einfuhrumsatzsteuer Aushilfskräfte Liebhaberei Abfertigung Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: