Was umfasst das geplante Digitalsteuerpaket?
Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur ...
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Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof
Ein Mehrfachversicherter kann sich grundsätzlich bei jedem Arztbesuch die zuständige ...
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen ...
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich an jenem Richtwert je Quadratmeter und ...
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist als Kapitalgesellschaft ein eigenes ...
Auch wenn man viele Aufgaben delegieren kann, bleiben jedoch meist einige wichtige ...
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Österreich. Für die Entscheidung, ob sie für ein bestimmtes Vorhaben die optimale Rechtsform ist, sind Aspekte aus den Bereichen des Steuerrechts, Sozialversicherungsrechts, Haftungsrechts und des Gewerberechts zu berücksichtigen.
Eine Ein-Personen-GmbH mit einer standardisierten Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen und unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel auch ohne Notar gegründet werden.
Dabei können nicht physisch anwesende Personen durch den Notar über Video identifiziert werden. Es erfolgen elektronische Unterfertigungen mittels Handysignatur und Fern-Beglaubigungen der Musterzeichnung des Geschäftsführers.
Unterliegt die Tätigkeit der GmbH der Gewerbeordnung, so sind eine auf die Gesellschaft lautende Gewerbeberechtigung und die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers erforderlich. Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt und muss daher beim Finanzamt angemeldet werden. Bei Beschäftigung von Dienstnehmern sind Anmeldungen bei der Gebietskrankenkasse und bei der Gemeinde vorzunehmen.
Die angeführten Punkte sollen Ihnen nur einen groben Überblick geben. Eine individuelle Beratung zu diesem Thema ist unerlässlich.
Stand: 29. April 2019
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