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Artikel der Ausgabe Oktober 2012

Umsatzsteuer bei Vermietung

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Unter welchen Bedingungen darf ein Vermieter die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ...

Wann fällt eine Vorsorgewohnung unter Liebhaberei?

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Eine sichere Geldanlage ist – gerade wenn die Zinsen niedrig sind – ein beliebtes Thema.

UID-Nummer

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Unternehmer brauchen eine UID-Nummer, sobald sie innerhalb der EU Waren einkaufen, ...

Betriebspensionen: Freiwillige Vorwegbesteuerung

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Erhalten Sie eine Betriebspension? Dann könnte für Sie die Vorwegbesteuerung in Frage ...

Neue VwGH-Urteile zur Abschreibung

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Abfertigung: Aus „Alt“ wird „Neu“

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UID-Nummer

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Als Unternehmer brauchen Sie eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), sobald Sie innerhalb der EU Waren einkaufen, verkaufen oder sonstige Leistungen ausführen. Sie ermöglicht eine eindeutige Kennzeichnung aller Unternehmen in der EU.

Die UID-Nummer muss beim zuständigen Finanzamt im jeweiligen Mitgliedstaat beantragt werden.

Seit 1.8.2012: UID-Büro geschlossen

Gibt ein Geschäftspartner eine UID-Nummer an, so muss sie gültig sein. Möglich war die Überprüfung der UID-Nummer bisher über das UID-Büro in Suben, online über FinanzOnline oder über die Homepage der EU.

Mit 1.8.2012 wurde das UID-Büro in Suben geschlossen. Über FinanzOnline kann die UID-Nummer am einfachsten geprüft werden.

Sollte eine elektronische Überprüfung nicht möglich sein, so kann per Telefon oder auch schriftlich beim Finanzamt des Antragstellers angefragt werden.

Die Bestätigung, dass die UID-Nummer gültig ist, sollten Sie ausdrucken und wie andere Belege aufbewahren.

Stand: 06. September 2012

Bild: eloquentmedia - Fotolia.com

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