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Artikel der Ausgabe Oktober 2015

Welche Änderungen kommen im Bereich der Immobilienertragsteuer?
Inhalte des sogenannten Bankenpakets im Detail

Inhalte des sogenannten Bankenpakets im Detail

Es wird ein zentrales Register aller Bankkonten vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) ...

Mitarbeit von nahen Angehörigen: Liegt ein Dienstverhältnis vor?
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

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Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016

Änderung beim Sachbezug für Personenkraftwagen ab 1.1.2016

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Auf Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die Sachbezugswerteverordnung ...

Erfolgsfaktor: Gesunde Mitarbeiter

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Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter.

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Illustration

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Altersgruppe Regelbedarfssätze
  2015 2016
0 –   3 Jahre € 197,00 € 199,00
3 –   6 Jahre € 253,00 € 255,00
6 – 10 Jahre € 326,00 € 329,00
10 – 15 Jahre € 372,00 € 376,00
15 – 19 Jahre € 439,00 € 443,00
19 – 28 Jahre € 550,00 € 555,00

Unterhaltsabsetzbetrag

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • sich das Kind in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört,
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags

für das 1. Kind € 29,20 p.m.
für das 2. Kind € 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind € 58,40 p.m.

Stand: 29. September 2015

Bild: Scott Griessel - Fotolia.com

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