Bis März 2021 verlängert: Welche Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
Härtefallfonds bis März 2021 verlängert
Härtefallfonds bis März 2021 verlängert
Fristen und Termine bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Das vorsätzliche Unterlassen der Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit.
Der Bundesminister für Finanzen hat die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert.
Die umfangreichen Anhänge der Förderrichtlinie regeln hier viele Details, Beispiele und ...
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zur zweiten Phase des Fixkostenzuschusses ...
Leiden Sie auch an ständigem Zeitdruck und Arbeitsüberlastung?
Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte. Zu melden sind insbesondere Schenkungen von
Die Anzeige ist entweder von den beteiligten Personen (Schenkender, Beschenkte) oder von am Vertrag mitwirkenden Rechtsanwälten und Notaren zur ungeteilten Hand (das heißt, wenn eine dieser Personen die Anzeige einbringt, sind die anderen nicht mehr dazu verpflichtet) durchzuführen. Sie ist binnen einer Frist von drei Monaten ab Erwerb zu erledigen.
Hinweis: Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften. Sie müssen nicht gemeldet werden.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind unter anderem
Das vorsätzliche Unterlassen der Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit. Sie wird mit einer Geldstrafe bis zu 10 % des gemeinen Wertes der nicht angezeigten Erwerbe geahndet. Alle zur Meldung verpflichteten Personen können gestraft werden. Eine Selbstanzeige ist bis zu einem Jahr möglich, und zwar ab dem Ablauf der dreimonatigen Meldepflicht.
Stand: 28. September 2020
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Steuerreformgesetz Ladestation Geschwisterstaffelung Urlaubsersatzleistung familienhafte Mitarbeit Kleinbetragsrechnung Betrug Zulage Gastgewerbepauschalierungsverordnung Mitarbeit Grundstückswert Forstwirtschaft Non-Profit-Organisationen Arbeitsplatz Reklamation Stammeinlage Lohnkonto Verkauf Handwerkerbonus Grenzüberschreitende Dienstleistungen Sponsoring Freibetrag Working Capital Wirtschaftlichkeit Beherbergung Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: