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Artikel der Ausgabe Oktober 2020

Bis März 2021 verlängert: Welche Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten ab 01.01.2021 für Arbeiter?

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Fristen und Termine bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2021

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Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

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Das vorsätzliche Unterlassen der Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit.

Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?

Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?

Der Bundesminister für Finanzen hat die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert.

Für welche Investitionen beträgt die COVID-19-Investitionsprämie 14 %?

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Die umfangreichen Anhänge der Förderrichtlinie regeln hier viele Details, Beispiele und ...

Was bringt die zweite Phase des Fixkostenzuschusses?

Was bringt die zweite Phase des Fixkostenzuschusses?

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zur zweiten Phase des Fixkostenzuschusses ...

Delegieren schafft Zeit – oder doch nicht?

Delegieren schafft Zeit – oder doch nicht?

Leiden Sie auch an ständigem Zeitdruck und Arbeitsüberlastung?

Was bringt die zweite Phase des Fixkostenzuschusses?

Illustration

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zur zweiten Phase des Fixkostenzuschusses eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben. Daneben gelten zahlreiche Bedingungen, Voraussetzungen und Einschränkungen, weshalb im Einzelfall steuerliche Beratung bei der Vorbereitung eines Antrags in Anspruch genommen werden sollte.

Der Fixkostenzuschuss II soll in zwei Tranchen für sechs Monate gewährt werden können, wobei die Richtlinie mehrere Möglichkeiten zur Wahl des Betrachtungszeitraumes offenlässt.

Das Ausmaß, in dem die Fixkosten ersetzt werden, soll dem prozentuellen Umsatzrückgang entsprechen. Die Ersatzrate liegt also zwischen 30 % (bei dem für die Antragstellung mindestens notwendigen Umsatzrückgang) und 100 % (bei totalem Umsatzausfall). Der insgesamt beantragte Fixkostenzuschuss II muss dabei aber mindestens € 500,00 betragen. Die maximale Höhe des Fixkostenzuschusses II ist pro Unternehmen begrenzt.

Grundsätzlich ersatzfähig sollen betriebsnotwendige Fixkosten sein, die unter eine oder mehrere der in der Richtlinie angeführten Kostenkategorien fallen. Darunter fällt z. B. auch ein angemessener Unternehmerlohn oder Geschäftsführerbezüge von bestimmten Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft.

Unter bestimmten Voraussetzungen soll der Fixkostenzuschuss II von kleinen Unternehmen auch in pauschalierter Form ermittelt werden können. Wird dieses Wahlrecht ausgeübt, können 30 % des Umsatzrückgangs beantragt werden.

Die Auszahlung des Fixkostenzuschusses II setzt eine Genehmigung der EU-Kommission voraus. Ob, und falls ja, mit welchen Auflagen diese Genehmigung erteilt wird, war bei Drucklegung nicht absehbar. Diese Informationen sind auf dem Stand vom 8.9.2020 und können sich kurzfristig ändern. Weitere Informationen zum Fixkostenzuschuss II finden Sie auf unserer Kanzleihomepage. Die zu berücksichtigenden Regelungen, Voraussetzungen und Einschränkungen sind besonders umfangreich, weshalb in diesem Artikel nur einige Eckpunkte wiedergegeben werden können. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/.

Stand: 28. September 2020

Bild: Yabresse - Fotolia.com

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