Für welche Produkte und Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer erhöht?
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt ...
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt ...
Die Unterlagen sollten griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. So wird auch ...
Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und Freibeträge geändert.
Ab 1.1.2016 kommen in diesem Bereich einige Änderungen.
Mitarbeitermotivation funktioniert nur, wenn der Mitarbeiter von sich aus mehr leisten ...
Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und Freibeträge geändert. Diese Änderungen werden alle ab 1.1.2016 in Kraft treten.
Absetzbeträge: Sie mindern direkt die zu zahlende Steuer.
Freibeträge: Sie reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung.
Der Arbeitnehmer- und der Grenzgängerabsetzbetrag werden künftig in den Verkehrsabsetzbetrag integriert.
Dieser neue Verkehrsabsetzbetrag beträgt dann € 400,00 jährlich. Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale erhöht sich dieser neue Verkehrsabsetzbetrag auf € 690,00, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen € 12.200,00 im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag vermindert sich zwischen einem Einkommen von € 12.200,00 und € 13.000,00 gleichmäßig einschleifend auf € 400,00.
Im Rahmen des Familienpakets der Steuerreform wird der Kinderfreibetrag von derzeit € 220,00 pro Kind und Jahr auf € 440,00 pro Kind jährlich verdoppelt. Nehmen beide Elternteile den Freibetrag in Anspruch, beträgt er künftig € 300,00 jährlich pro Elternteil und Kind (derzeit: € 132,00).
Für alle Unternehmer wichtig: Abgeschafft werden der externe und der interne Bildungsfreibetrag sowie die externe Bildungsprämie – für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2016 beginnen. Die Forschungsprämie wird von 10 % auf 12 % angehoben.
Stand: 28. August 2015
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