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Artikel der Ausgabe September 2018

Können persönliche Informationen beim Steuernsparen helfen?

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Um Ihre Steuererklärung korrekt erstellen zu können, ist eine Vielzahl von Informationen ...

Was bringen die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes ab 1.9.2018?

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Mit 1.9.2018 sind die im Juli im Parlament beschlossenen neuen Regelungen des ...

Wann ist der private Verkauf des Hauptwohnsitzes von der ImmoESt befreit?

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Beim Verkauf eines Grundstücks fällt im Regelfall Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an.

Bis zum 30.9.2018 zu erledigen

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Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der ...

Müssen auch Kleinunternehmen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner bestellen?

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Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen.

Warum Sie als Unternehmer ein Budget für 2019 erstellen sollten

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Müssen auch Kleinunternehmen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner bestellen?

Illustration

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen. Dabei werden Sicherheits- und Gefahrenrisiken systematisch ermittelt und Maßnahmen zur Gefahrenminimierung festgelegt. Dadurch soll es zu weniger Arbeitsunfällen kommen und so auch zu weniger Krankenständen der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss dazu eine entsprechende Dokumentation führen.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitnehmer durch besonders ausgebildete Präventivfachkräfte zu sorgen. In Kleinbetrieben mit Arbeitsstätten mit höchstens 50 Beschäftigten kann die Unterstützung durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner auf Antrag auch durch ein Präventionszentrum der AUVA erfolgen. Dabei erfolgen Begehungen grundsätzlich in folgendem Rhythmus:

  • 1-10 Arbeitnehmer: alle zwei Jahre
  • 1-10 Arbeitnehmer bei Büro- (oder büroähnlichen) Arbeitsplätzen: alle drei Jahre
  • 11-50 Arbeitnehmer: jährlich
  • zusätzlich nach Erfordernis

Das Arbeitsinspektorat kontrolliert die Durchführung und die Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung. Fehlt die Dokumentation, wird bei einem Arbeitsunfall, bei dem eventuell strafrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen drohen, eine Beweisführung, dass geeignete Maßnahmen zur Gefahrenminimierung gesetzt wurden, schwierig.

Weitere Informationen finden Sie unter www.eval.at, einer von AUVA und Sozialpartnern gemeinsam betriebenen Informationsplattform. Das regional zuständige Präventionszentrum der Unfallversicherung kann unter www.auva.at (AUVAsicher) kontaktiert werden.

Stand: 27. August 2018

Bild: Kurhan - stock.adobe.com

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