Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. (26.09.2019)
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt weiterhin der alte Steuersatz. (01.08.2015)
Steuerfrei Jahressechstel Werbewirksamkeit Kosten Dienstwohnung Hauptwohnsitz Sorgfaltspflicht Gesetz Vertreter Arbeitsleistung Steuerreform Arbeitszeiteffizienz Kraftfahrzeugsteuer Verlustrücktrag Versicherungszuordnung Vereine Forschungsfreibeträge Kündigungsfrist Mitarbeitergespräch Studienbeihilfe Bewirtung Belege Leasing Freibetrag Arbeitsplatz Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
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