Bis 30. September muss der Antrag für das Vorjahr eingebracht werden. (29.07.2024)
Versäumen Sie nicht diese Frist! (26.04.2023)
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (25.05.2022)
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (27.05.2021)
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen. (24.02.2021)
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (27.05.2020)
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (27.05.2019)
Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich (28.05.2018)
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