Das BMF hat einen steuerlichen Maßnahmenkatalog im Zusammenhang mit der aktuellen Hochwasserkatastrophe veröffentlicht. (25.09.2024)
Detaillierte Info des Finanzministeriums bieten einen Überblick. (29.07.2024)
Hochwasseropfer können die Aufwendungen für die Beseitigung des Schadens ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. (06.06.2013)
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