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Artikel der Ausgabe Dezember 2013

Heuer noch investieren?

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Investieren Sie Ihr Geld und sparen Sie Steuern

Elektronische Rechnungen an den Bund

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Ab 1.1.2014 müssen alle Rechnungen an den Bund elektronisch ausgestellt werden.

Was hat sich für Vereine geändert?

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Was ist das Bundesfinanzgericht?

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Ab 1.1.2014 gibt es eine Änderung im Abgabenrechtsmittelverfahren.

Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)

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Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen ...

Begutachtungsentwurf Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungs-Verordnung

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Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Begutachtungsentwurf zur ...

Soll ich investieren oder nicht?

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Sehr teure Investitionen können die zukünftige Lage des Unternehmens wesentlich ...

Heuer noch investieren?

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Investieren Sie Ihr Geld und sparen Sie Steuern

Investitionen, die hohe finanzielle Mittel erfordern, sollten längerfristig geplant werden. Spielen Sie bereits länger mit dem Gedanken zu investieren? Eine Investition am Jahresende kann steuerlich von Vorteil sein. In erster Linie ist das davon abhängig, ob Sie heuer einen Gewinn machen werden oder nicht. Daher müssen Sie zumindest ungefähr abschätzen können, wie hoch das Ergebnis sein wird.

Unternehmen, die einkommensteuerpflichtig sind (keine Kapitalgesellschaften), werden mit einem progressiven Tarif besteuert. Je höher der Gewinn, desto höher der Steuersatz. Wenn Sie im nächsten Jahr einen niedrigeren Gewinn erwarten, kann es sinnvoll sein, noch heuer zu investieren und somit die Steuerbemessungsgrundlage zu reduzieren.

Abschreibung

Investitionen zählen in der Regel zum Anlagevermögen und mindern den Gewinn daher nur über die Abschreibung. Wird gegen Jahresende hin noch ein neues Anlagegut angeschafft, und erfolgt die Inbetriebnahme noch im alten Jahr, kann noch die Abschreibung für ein halbes Jahr geltend gemacht werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis € 400,00) dürfen im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.

Gewinnfreibetrag

Der Grundfreibetrag beträgt 13 % vom Gewinn – maximal allerdings € 3.900,00. Übersteigt Ihr Gewinn diese Grenze, kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Hierfür muss tatsächlich in ungebrauchte, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter investiert werden, deren Nutzungsdauer mindestens vier Jahre beträgt. Daneben fallen auch Wertpapiere unter die begünstigten Wirtschaftsgüter, wenn sie den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen und für mindestens vier Jahre dem Unternehmen gewidmet werden. Genauere Informationen zur Höhe des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags finden Sie in der Steuerspar-Checkliste der letzten Ausgabe (November 2013).

Stand: 07. November 2013

Bild: cmfotoworks - Fotolia.com

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