Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden. (29.01.2018)
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen, die Unternehmer zu machen haben. (28.12.2016)
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen. (18.12.2015)
Schwerarbeitsmeldungen: Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen. (19.12.2013)
Bis spätestens Ende Februar sind jene Auslandszahlungen zu melden, die das Kalenderjahr 2011 betreffen. (29.11.2011)
Einkünfte Betrugsbekämpfung Versicherungszuordnung Baugewerbe Drittland tourismus Grundfreibetrag Stromverbrauch Progressionsvorbehalt Hausangestelltengesetz Entgeltfortzahlung Klimaschutz Transparenz Hauptwohnsitz Elektromobilität Feiertag Soforthilfe Registrierkassenprämie Zuschuss EORI-Nummer Zuverdienstgrenze Lehrling Kapitalvermögen Repräsentationsaufwendung wettbewerbsfähig Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: