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Artikel zu "Auslandszahlungen"

Was muss bis Ende Februar zusätzlich gemeldet werden?

Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden. (29.01.2018)

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen, die Unternehmer zu machen haben. (28.12.2016)

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen. (18.12.2015)

Mitteilungspflichten im Februar

Schwerarbeitsmeldungen: Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen. (19.12.2013)

Mitteilungspflicht für Auslandszahlungen

Bis spätestens Ende Februar sind jene Auslandszahlungen zu melden, die das Kalenderjahr 2011 betreffen. (29.11.2011)

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