Steuerfreies Öffi-Ticket: Was ändert sich beim Pendlerpauschale?
Mit Anfang 2023 ändert sich die Berechnungsweise
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Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen
Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig
Vorbereitung und Authentizität sind der Schlüssel zu einer guten Rede
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2023 ein Sachbezug in Höhe von 1,0 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.
Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern.
Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 28. November 2022
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