Keine Finanzamt-Zahlscheine für das 1. Quartal
Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen für das ...
Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen für das ...
Die neue Gastgewerbepauschalierungs-Verordnung ist ab der Veranlagung für das ...
Die Erweiterung des Pendlerpauschales bringt zusätzliche Begünstigungen.
NEU: Das Pendlerpauschale ist keine Voraussetzung für das Jobticket.
Vom AFRAC werden Stellungnahmen zum Gebiet der Finanzberichterstattung und ...
Der VfGH hat die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts ...
Das Jobticket ist eine Möglichkeit des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer beim Finanzieren der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu unterstützen. Übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, ist dieses Ticket weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Das heißt, es muss dafür kein Sachbezug berücksichtigt werden.
Eine „Gehaltsumwandlung“ führt allerdings zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Das Jobticket muss daher zusätzlich zum bisher gezahlten Arbeitslohn oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.
Arbeitgeber können nun allen Arbeitnehmern ein steuerfreies Jobticket zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt. Bisher konnten nur jene Arbeitnehmer das steuerfreie Jobticket in Anspruch nehmen, die auch Anspruch auf das Pendlerpauschale hatten. Diese Voraussetzung entfällt mit der Neureglung.
Auch diese gesetzliche Änderung soll ab dem Kalenderjahr 2013 gelten. Die Gesetzeswerdung bleibt allerdings auch hier noch abzuwarten.
Stand: 10. Jänner 2013
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