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Artikel der Ausgabe Jänner 2024

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten.

Bausparprämie 2024

Bausparprämie 2024

Jährliches Update zur Bausparprämie.

Wie ändert sich das Pensionsantrittsalter für Frauen ab Jänner 2024?

Wie ändert sich das Pensionsantrittsalter für Frauen ab Jänner 2024?

Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen ab Jänner 2024.

Welche steuerlichen Gesetzesvorhaben wurden im Dezember vom Nationalrat noch beschlossen?

Welche steuerlichen Gesetzesvorhaben wurden im Dezember vom Nationalrat noch beschlossen?

Änderungen des Gesellschaftsrechts, Steuerbefreiung für bestimmte ...

Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe.

Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung

Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung

Sozialversicherung erhöht die Zinsen.

Kunde zahlt nicht: Was tun?

Kunde zahlt nicht: Was tun?

Kontrolle des Zahlungseingangs, Verjährung, Mahnungen, Inkasso, Forderungseintreibung per ...

Kunde zahlt nicht: Was tun?

Frau am Arbeitsplatz

Das Wichtigste ist: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Zahlungseingang, um festzustellen, welche Rechnungen überfällig sind. Ist die Zahlungsfrist einmal abgelaufen, sollten Sie keine Zeit mehr verstreichen lassen.

Zu beachten ist jedenfalls, dass Geldforderungen grundsätzlich einer Verjährungsfrist von 3 Jahren ab der Fälligkeit unterliegen. Unter diese Bestimmung fallen Forderungen für die Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem geschäftlichen Betrieb. Wenn die Forderung einmal verjährt ist, kann sie nicht mehr gerichtlich eingeklagt werden.

Als Gläubigerin bzw. Gläubiger sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet zu mahnen, bevor Sie eine Zahlung per Gericht einklagen. Bedenken Sie aber: Wenn Sie mahnen, sollten Sie schriftlich mahnen. Es ist auch üblich, vorab eine Zahlungserinnerung zu schicken. Ein Mahnschreiben sollte mit Nachdruck formuliert sein und eine Zahlungsfrist enthalten. Mit dem Eintreiben Ihrer Forderungen kann auch ein Inkassobüro oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Führen diese Maßnahmen nicht zur Zahlung, so ist der nächste Schritt die Forderungseintreibung per Gericht. Das gerichtliche Mahnverfahren erleichtert das Eintreiben von offenen Geldbeträgen. Als Gläubiger können Sie selbst das Verfahren einleiten, in dem Sie eine Mahnklage einbringen.

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

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