Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt weiterhin der alte Steuersatz. (01.08.2015)
Um die Zahlung der Pflichtversicherungsbeiträge für Künstler zu erleichtern, gibt es den Künstlersozialversicherungs-Fonds. (27.06.2013)
Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer pauschal ermitteln. (19.07.2012)
Neu: Die Abzugsteuer wird erst ab dem Betrag von € 1.000,00 fällig. Die Vereinfachung gilt auch für Musiker, die bei Tanzveranstaltungen auftreten. (28.07.2011)
Pendlereuro Gebührenrecht Wohnbauanleihen Zahlungserleichterung Kleinbetriebe Kredit Jungunternehmer Indexanpassung Aufbewahrungspflichten Gewerbeschein Körperschaftsteuer Gesellschaftsteuer Selbstkosten Übergangsregelung Bilanzoffenlegung Pauschalierung Bilanzgewinn Buchführung Betrieb Prozessmanagement Zuverdienstgrenze Finanzierung Registrierkasse Finanzstrafgesetz Selbstauskunft Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: