Was gibt es Neues bei der Registrierkassenpflicht?
Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu ...
Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu ...
Der Handwerkerbonus wurde verlängert.
Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen.
Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften.
Der Kleinunternehmer kann auf die Umsatzsteuerbefreiung schriftlich verzichten.
Das auftraggebende Unternehmen haftet bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten ...
Die Behörde führte bei einem Taxiunternehmer eine Außenprüfung durch.
Höchstleistungen lassen sich nur erbringen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Laut Bundesabgabenordnung darf die Behörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung schätzen, wenn sich diese nicht ermitteln oder berechnen lassen.
Eine Schätzung kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Abgabepflichtige
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)
Die Behörde führte bei einem Taxiunternehmer eine Außenprüfung durch. Dabei wurde die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen angezweifelt.
Voraussetzungen für eine Schätzung laut VwGH
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs muss es das Ziel einer Schätzung sein, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Wobei eine mit der Schätzung verbundene Ungewissheit hinzunehmen ist. Die Schätzungsergebnisse unterliegen einer Begründungspflicht. Darin sind anzugeben:
Begründung der Schätzung nicht ausreichend
In dieser konkreten Entscheidung hält die Begründung den geforderten Anforderungen nicht stand.
Nach Meinung des VwGH setzt sich der Bescheid nicht mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers auseinander. Der angefochtene Bescheid wurde daher wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Stand: 29. Juni 2016
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