HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juli 2023

Was regelt die neue Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung?

Was regelt die neue Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung?

Überblick über den Kerninhalt der Öko-Investitionsfreibetrag-VO.

Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?

Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?

Welche Lohnunterlagen müssen Dienstgeber im Rahmen einer Lohnkontrolle vorlegen können?

Steuerliche Behandlung von bestimmten Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen

Steuerliche Behandlung von bestimmten Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen

Finanzministerium äußert sich zur Versteuerung von bestimmten SV-Gutschriften.

Wie wird die Handy-Signatur von ID Austria abgelöst?

Wie wird die Handy-Signatur von ID Austria abgelöst?

Mit der ID Austria Amtswege digital erledigen.

Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden?

Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden?

Gesetzgeber plant Absenkung des Mindeststammkapitals von GmbHs.

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?
Wie kann ein Anforderungsprofil bei der Personalsuche helfen?

Wie kann ein Anforderungsprofil bei der Personalsuche helfen?

Unterschiedliche Kompetenzen sollten in einem Anforderungsprofil festgelegt werden.

Steuerliche Behandlung von bestimmten Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen

Illustration

Das Finanzministerium hat sich im Zuge einer Anfragebeantwortung zur steuerlichen Behandlung der Gutschrift von bestimmten Krankenversicherungsbeiträgen geäußert. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung dazu:

Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen bei geringer Beitragsgrundlage

Ab dem Kalenderjahr 2022 steht krankenversicherten Personen mit geringer Beitragsgrundlage entsprechend den besonderen Regelungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) eine Gutschrift zu.

Diese Gutschrift stellt dem Grunde nach eine Betriebseinnahme dar. Wird im Rahmen der Berücksichtigung von Pflichtversicherungsbeiträgen als Betriebsausgaben nur der nach Verrechnung mit der Gutschrift verringerte Betrag berücksichtigt, ist das korrekte steuerliche Ergebnis sichergestellt, sodass die Gutschrift nicht als Betriebseinnahme erfasst werden muss.

Außerordentliche Gutschrift auf Grund von Teuerung nur in 2022

Im Kalenderjahr 2022 steht krankenversicherten Personen mit geringer und mittlerer Beitragsgrundlage entsprechend den Regelungen des GSVG und BSVG eine außerordentliche Gutschrift zwecks Teuerungsausgleich zu.

Diese außerordentliche Gutschrift ist steuerfrei bzw. nicht als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben ungekürzt abzugsfähig, auch wenn die automatische Verrechnung mit vorgeschriebenen Beträgen zu einer Verringerung des Zahlungsbetrages im Umfang der außerordentlichen Gutschrift führt.

Im Rahmen der Gewinnermittlung ist die außerordentliche Gutschrift nicht als Betriebseinnahme zu erfassen. Die ungekürzten Krankenversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

Das Einkommensteuergesetz sieht allerdings eine Hinzurechnung zur Steuerbemessungsgrundlage bei einem Einkommen im Zuflussjahr von über € 24.500,00 vor. Dies erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch. Eine erfolgte Datenübermittlung ist in FinanzOnline ersichtlich. Vom Empfänger der außerordentlichen Gutschrift sind dazu keine Maßnahmen zu setzen.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: Butch - stock.adobe.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369