Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen
Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue ...
Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue ...
Förderung von Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern in 2024 und 2025.
Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche ...
Neue Bestimmungen zur Begleitung einer Unternehmensübertragung in der ...
€ 410,00 werden im 3. Quartal 2024 gutgeschrieben.
Das vorsätzliche Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Für langfristiges Wachstum sind Innovationen im Unternehmen wichtig.
Der Normalsteuersatz für entsprechend dem Umsatzsteuergesetz steuerpflichtige Umsätze beträgt in Österreich 20 % der Bemessungsgrundlage. Allerdings kennt das Umsatzsteuergesetz auch die ermäßigten Steuersätze von 10 %, 13 %, 19 % und 0 %. Die entsprechenden Tatbestände, die zum jeweiligen Steuersatz führen, sind im Gesetz und seinen Anlagen angeführt. Abgrenzungen sind in der Praxis oft nicht einfach vorzunehmen.
So unterliegen seit 1.1.2021 auch Reparaturdienstleistungen (einschließlich Ausbesserung und Änderung) betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 %. Die Umsatzsteuerrichtlinien, als Rechtsmeinung des Finanzministeriums, führen dazu unter anderem wie folgt aus:
Von der Begünstigung sind auch Elektrofahrräder umfasst, nicht jedoch andere Krafträder. Nicht begünstigt sind Lieferungen inklusive Werklieferungen. Unter Lederwaren sind jedenfalls Waren im Sinne des Kapitels 42 der Kombinierten Nomenklatur zu verstehen. Haushaltswäsche ist ein Sammelbegriff, der z. B. Bettwäsche, Polsterbezüge, Geschirrtücher, Handtücher, Tischdecken, Tischsets, Vorhänge umfasst. Polstermöbel gelten hingegen nach dem allgemeinen Begriffsverständnis nicht als Haushaltswäsche. Der Begriff Kleidung ist unabhängig vom Material, aus dem diese besteht. Die Reinigung von Kleidung fällt nicht unter den ermäßigten Steuersatz von 10 %, da die Reinigung keine Reparaturleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes darstellt.
Eine begünstigte Reparatur betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche wird jedenfalls dann angenommen, wenn der Entgeltsanteil, welcher auf das bei der Reparatur verwendete Material entfällt, weniger als 50 % des für die Reparatur geleisteten Gesamtentgelts beträgt.
Stand: 27. Mai 2024
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