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Artikel der Ausgabe September 2011

Abgabenänderungsgesetz 2011

Abgabenänderungsgesetz 2011

Das Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde mit 1.8.2011 veröffentlicht.

Veräußerung von Kapitalanlagen

Veräußerung von Kapitalanlagen

Die Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung der Kreditinstitute tritt mit 1.4.2012 in ...

Erhöhung Zinsen

Erhöhung Zinsen

Der österreichische Basiszinssatz wurde erhöht.

Rechte der Finanzpolizei

Rechte der Finanzpolizei

Bei einer Prüfung sollte zuallererst der Steuerberater informiert werden.

Rot-Weiß-Rot-Karte

Rot-Weiß-Rot-Karte

Seit Juli 2011 gilt in Österreich ein neues Zuwanderungssystem.

Rot-Weiß-Rot-Karte

Illustration

Seit 1.7. können Anträge für die neue Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) gestellt werden. Diese wurde eingeführt, um vermehrt hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte in den österreichischen Arbeitsmarkt einzugliedern. Das Bewertungssystem erfolgt nach Punkten.

Anwendungsbereich

Angesprochen werden durch die Rot-Weiß-Rot-Karte Angehörige von Drittstaaten, die unter folgende Zielgruppen fallen:

  • Hochqualifiziertes Personal
  • Fachkräfte in Mangelberufen
    Welche Berufe als Mangelberufe eingestuft werden, wird per Verordnung bestimmt. Fachkräfte in Mangelberufen werden voraussichtlich erst mit 1.5.2012 zugelassen.
  • Sonstige Schlüsselkräfte
    Darunter fallen Personen, die eine Schlüsselkraft in einem Unternehmen darstellen können. Für sie gilt neben dem Erreichen der nötigen Punktezahl noch eine Mindestgehaltsanforderung und eine Arbeitsmarktprüfung vom AMS.

Weiters können auch Personen eine RWR-Karte beantragen, die

  • ein Masterstudium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder an einer akkreditierten Privatuniversität oder
  • mindestens den zweiten Studienabschnitt eines Diplomstudiums erfolgreich abgeschlossen haben.

Sie müssen ein Beschäftigungsangebot mit einem Bruttogehalt von mindestens € 1.890,00 nachweisen.

Antragstellung

Der Antrag muss bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im Heimatstaat gestellt werden. Personen, die bereits eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen, können den Antrag auch direkt bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Wien MA 35) einbringen. Der Antrag wird dann an das Arbeitsmarktservice zur Prüfung und Berechnung der Punkte weitergeleitet.

Stand: 11. August 2011

Bild: Laurence Gough - Fotolia.com

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