Nochmalige coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen (23.02.2023)
Eine verlängerte Frist für die Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen wurde beschlossen. (28.06.2022)
Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen. (26.01.2022)
Zwangsstrafen ohne vorhergehende Strafandrohung. (28.12.2010)
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