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Artikel der Ausgabe Jänner 2011

Automatische Zwangsstrafen bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses
Familienbeihilfe ab 2011

Familienbeihilfe ab 2011

Überblick über Änderungen der Familienbeihilfe.

Verfassungsgerichtshof hebt die Steuerfreistellung bei Auslandsentsendungen auf

Verfassungsgerichtshof hebt die Steuerfreistellung bei Auslandsentsendungen auf

Wichtige Änderungen für Anlagenbau bei Auslandsmontage.

Erhöhung des Pendlerpauschales und steuerfreies Jobticket

Erhöhung des Pendlerpauschales und steuerfreies Jobticket

Tabellarische Übersicht der Änderungen.

Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 beschlossen

Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 beschlossen

Finanzstrafgesetz-Novelle bringt neuen Straftatbestand Abgabenbetrug.

Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 beschlossen

Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 beschlossen

Auftraggeberhaftung für Lohnabgaben per 1.7.2011 fix.

Familienbeihilfe ab 2011

Illustration

Die Änderungen der Familienbeihilfe wurden in den Medien intensiv diskutiert. Die Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2011 sieht nun Folgendes vor:

Der Bezug der Familienbeihilfe endet mit der Vollendung des 24. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird die Familienbeihilfe ausbezahlt bei:

Jenen Studenten und Studentinnen, die Studien mit längerer Studiendauer (zehn oder mehr Semester) gewählt haben, Studentinnen, die bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ein Kind bekommen haben oder schwanger sind, Jenen, die den Präsenz- und Zivildienst geleistet haben. Die Regelung gilt erst mit 1.7.2011.

Angehoben wird die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe von € 9.000,00 auf € 10.000,00.

Die Familienbeihilfe fällt ab 1.3.2011 für Arbeitssuchende und nach einer Berufsausbildung weg. Weiterhin ausbezahlt wird die Familienbeihilfe für Schüler, die nach dem Ende ihrer Schulzeit auf den Beginn ihres Studiums warten, wenn das Studium sobald wie möglich begonnen wird.

Die so genannte 13. Familienbeihilfe für Kinder im Alter von 6 – 15 Jahren wird auf einen Fixbetrag von € 100,00 reduziert. Der Mehrkindzuschlag für Familien ab drei Kindern wird auf € 20,00 reduziert (ursprünglich war geplant, dass dieser Zuschlag zur Gänze entfällt).

Stand: 07. Dezember 2010

Bild: Marzanna Syncerz - Fotolia.com

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