Wie ist die Kfz-Privatnutzung des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers für die Einkommensteuer zu bewerten?
Die neue Verordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 ...
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Das BMF hat nun das Jahressteuergesetz des heurigen Jahres zur Begutachtung versandt, die ...
Richtmengen bzw. Freigrenzen für alkoholische Getränke und Tabakwaren
Die Uneinbringlichkeit ist nun wieder absehbar, wenn der Gesellschafter über keine ...
Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich
Entsprechend der Verordnung war bisher für bestimmte steuerfreie Kostenersätze, wie z. B. ...
Der Begriff Unternehmensstrategie ist nicht einheitlich definiert.
In einer kürzlich veröffentlichten Anpassung der Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) hat die Finanz ihre Rechtsansicht zum Thema verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschafter-Verrechnungskonten dargestellt. Hier eine Übersicht dazu:
Wird der überlassene Geldbetrag auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters verbucht, so ist eine verdeckte Gewinnausschüttung nur dann gegeben, wenn im Vermögen der Gesellschaft keine durchsetzbare Forderung an die Stelle des überlassenen Geldbetrags tritt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Rückzahlung durch den Gesellschafter nicht gewollt war oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht erwartbar war. Die Uneinbringlichkeit ist nun wieder absehbar, wenn der Gesellschafter über keine ausreichende Bonität verfügt und der Gesellschaft keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt wurden.
Die Prüfung erfolgt laut KStR im Wesentlichen mit folgenden Schritten:
Wird das Darlehen an den Gesellschafter von der Finanz als solches anerkannt, kann eine verdeckte Ausschüttung nur in der Differenz der tatsächlichen Verzinsung zu einer fremdüblichen Verzinsung liegen.
Stand: 28. Mai 2018
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