Welche Änderungen kommen im Bereich der Immobilienertragsteuer?
Steuersatz steigt von 25 % auf 30 %
Steuersatz steigt von 25 % auf 30 %
Es wird ein zentrales Register aller Bankkonten vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) ...
Familienhafte Mitarbeit in Betrieben
Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016
Auf Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die Sachbezugswerteverordnung ...
Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter.
Steuersatz steigt von 25 % auf 30 %
Der Gewinn aus dem Verkauf wird ab 1.1.2016 mit 30 % statt wie bisher mit 25 % besteuert. Die Erhöhung gilt auch für betriebliche Einkünfte. Darunter fallen neben Veräußerungen auch Entnahmen von Grundstücken.
Der erhöhte Steuersatz gilt erstmals für Veräußerungen nach dem 31.12.2015. Auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt: alle Verkäufe vor dem 1.1.2016 werden noch mit 25 % besteuert.
Für Grundstücke, die am 31.3.2012 nicht steuerverfangen waren (Altvermögen), beträgt die Steuer
Wenn die Immobilie von einer Körperschaft (z. B. einer GmbH)verkauft wird, unterliegt der Verkauf nicht der Immobilienertragsteuer, sondern der Körperschaftsteuer (Besonderheit bei Gemeinden, etc.). Es bleibt daher bei 25 % Körperschaftsteuer.
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage können nach der Neuregelung nun Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn zur Regelbesteuerung optiert wird.
Das Abzugsverbot bleibt, wenn der besondere Steuersatz von 30 % angewendet wird.
Derzeit kann der Veräußerungsgewinn bei privaten Verkäufen ab dem 11. Jahr nach der Anschaffung um einen Inflationsabschlag von jährlich 2 % (maximal 50 %) gekürzt werden. Dieser Inflationsabschlag entfällt ab 1.1.2016.
Stand: 29. September 2015
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Karenz Absetzbetrag Forschungsfreibeträge Auflösungsabgabe Gleitzeitvereinbarung Sponsoring Dienstnehmer Sonderzahlung Timeboxing Zinsen Steuerlast Gehaltsvorschuss Anzeigepflicht Anspruchszinsen Checkliste Ratenzahlung Sonderbetreuungszeit Kilometergeld Unterlagen Lohnkonto Finanzpolizei Familie Leistungsempfänger Sozialversicherungsgesetz Stundenanzahl Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: