Was ändert sich 2019 bei den Meldungen an die Sozialversicherung?
Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft ...
Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft ...
Dieser Artikel gibt einen Überblick zu dieser Verordnung.
Die Zusammenfassende Meldung ist elektronisch mittels FinanzOnline einzureichen.
Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits ein Steuersatz von 10 % ...
Regelbedarfssätze für das Jahr 2019
Bei einem Wahlarzt ist die Rechnung selbst zu bezahlen und man bekommt maximal nur den ...
Wachsen Unternehmen, so nehmen meist auch die bürokratischen Strukturen zu und ...
Sind Sie in der Krankenversicherung als Unternehmer in der SVA sachleistungsberechtigt, so können Sie Leistungen, wie z. B. eine ärztliche Untersuchung, bei einem Vertragsarzt in Anspruch nehmen, ohne dass Sie diese vorab selbst bezahlen müssen. Der Selbstbehalt wird nachträglich fällig.
Bei einem Wahlarzt ist die Rechnung selbst zu bezahlen und man bekommt maximal nur den Vertragstarif ersetzt. Bei einem Spitalsaufenthalt werden die Mehrkosten einer Sonderklasse nicht ersetzt.
Sachleistungsberechtigt sind Versicherte in den ersten drei Jahren ihrer Berufsausübung, Gewerbetreibende und Gesellschafter mit Einkünften bis zur Sachleistungsgrenze von € 71.819,99 (Wert 2018), Gewerbepensionisten sowie Versicherte und Pensionisten mit mehrfachem Krankenversicherungsschutz.
Sind Sie in der Krankenversicherung geldleistungsberechtigt, so gelten Sie beim Arzt als Privatpatient. Sie müssen die Leistungen allerdings vorfinanzieren und erhalten dann eine „Vergütung“ nach dem Vergütungstarif (dieser ist aber generell höher als der Vertragstarif). Geldleistungsberechtigte können aber kostenfrei dazu optieren, vom Arzt wie ein Sachleistungsberechtigter behandelt zu werden.
Bei einem Spitalsaufenthalt in der Sonderklasse erhalten Geldleistungsberechtigte eine Vergütung der Mehrkosten nach dem Satzungstarif.
Geldleistungsberechtigt sind vor allem nach dem GSVG krankenversicherte Gewerbetreibende (und Gewerbegesellschafter), deren Einkünfte die Sachleistungsgrenze übersteigen.
Stand: 25. September 2018
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Risikomanagement Klimabonus Urlaubsanspruch Infrastruktur Wohnsitz Unternehmenserfolg Gewerbebetrieb Künstler Absetzbetrag Zielkostenmanagement Liquidität Nachtschwerarbeitsbetrag Arbeitszeiteffizienz Inland Meeting Ausbildungskosten Außergewöhnliche Belastung Selbstauskunft Beschwerde Signaturerstellungseinheit Jahreslohnzettel Umsatz Kassenzettel Versicherung Zuzugsfreibetrag Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: